Kassenrezept: Fristen, Zuzahlung und Befreiung
Praxis-News13.09.2026

Kassenrezept: Fristen, Zuzahlung und Befreiung

Wie lange eine Verordnung gültig ist, wie hoch die gesetzliche Zuzahlung ausfällt und was bei einer Befreiung gilt.

Rund um das Kassenrezept tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Gültigkeit der Verordnung

Eine Verordnung sollte in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Verstreicht diese Frist, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden. Vereinbaren Sie den ersten Termin daher am besten zeitnah, nachdem Sie die Verordnung erhalten haben.

Gesetzliche Zuzahlung

Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Euro pro Verordnung zuzüglich 10 Prozent des Behandlungswertes. Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden von uns lediglich eingezogen.

Befreiung

Wenn Sie über eine Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse verfügen, bringen Sie den Nachweis bitte zum ersten Termin mit. Dann entfällt die Zuzahlung.

Termine zuverlässig wahrnehmen

Bei einer Verordnung ist eine regelmäßige Behandlungsfolge vorgesehen. Längere Unterbrechungen können dazu führen, dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen ein Termin nicht möglich ist. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Die genannten Regelungen entsprechen dem allgemeinen Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Versicherungsverhältnis erteilt Ihre Krankenkasse.

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